Ausgang – Party – Alkohol

Eine Orientierungshilfe für Eltern und Erziehungsberechtigte

Als Erziehungsverantwortliche haben Sie das Recht und die Pflicht, das Ausgehverhalten Ihres Kindes zu regulieren. Beachten Sie beim Treffen von Abmachungen den Entwicklungsstand Ihres Kindes und berücksichtigen Sie Ihr persönliches Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind.

Ausgang

Jugendliche sind auf der Suche nach eigenen Lebensformen. Als Eltern können Sie diese Suche unterstützen, indem Sie Ihren Kindern Freiräume gewähren, Ihnen aber auch Geborgenheit und Grenzen setzen. Jugendliche brauchen dabei Gesprächspartnerinnen und -partner, die sich für sie Zeit nehmen. Setzen Sie sich aktiv mit Ihrem Kind auseinander, handeln Sie mit ihnen Abmachungen aus und seien Sie auch bereit, diese von Zeit zu Zeit neu zu diskutieren.. Schenken Sie Ihrem Kind Vertrauen, setzen Sie ihm aber auch Grenzen. Sie brauchen eine gehörige Portion Ruhe und Gelassenheit. Es empfiehlt sich, dass die Eltern gegenüber ihren Kindern eine konsequente Haltung vertreten – unabhängig von ihrer Beziehungsstruktur.

Verbindliche Fragen der Eltern

  • wohin gehst Du?
  • wie kommst du dorthin und zurück?
  • Mit wem triffst Du Dich?
  • Wann kommst Du nach Hause?

Fragen Sie Ihr Kind auch nach dem Ausgang, wie es diesen erlebt hat. Zeigen Sie Interesse und seien Sie da, wenn Ihr Kind etwas erzählen möchte. Respektieren Sie jedoch auch, wenn Ihr Kind nicht darüber sprechen will, denn dies kommt bei Jugendlichen oft vor.

Empfehlungen:

  • Pochen Sie auf verbindliche Antworten. Wenn Ihr Kind keine Auskünfte geben will oder kann, sollten Sie den Ausgang nicht bewilligen.
  • Treffen Sie Abmachungen zum Konsum von Alkohol und anderen Drogen

Party

Partys, Discobesuche und Veranstaltungen sind für die Jugendlichen wichtige Gelegenheiten, sich mit Gleichaltrigen zu treffen und auszutauschen, ausserfamiliäre Kontakte aufzubauen auch auch auszutesten. Zeigen Sie Interesse am Lebensstil und Alltag Ihres Kindes; so erleichtern Sie sich und Ihrem Kind die Ablösung. Kinder und Jugendliche brauchen Leitlinien zur Gestaltung von Partys und Ausgang, die ihnen von Erwachsenen gegeben werden; auch wenn sie vordergründig dagegen protestieren. Klare Vorgaben entlasten sie in ihrer Verantwortung und sind gleichzeitig Argumente gegenüber Kollegen und Kolleginnen. Verlangen Sie deshalb von Ihrem Sohn/Ihrer Tochter Auskünfte, wenn er/sie in den Ausgang oder an eine Party gehen möchte.

Verbindliche Fragen der Eltern:

  • Wer organisiert die Party?
  • Wo findet der Ausgang statt?
  • Wie lange dauert der Anlass?
  • Welche erwachsene Person trägt die Verantwortung?
  • Für wen ist der Anlass gedacht?
  • Wie und wann kommst Du nach Hause?

Wir raten von einer Teilnahmebewilligung ab

  • bei unklarer / unbekannter Organisation
  • bei unklarer Verantwortung
  • bei unklaren Zeitangaben
  • bei einem Anlass für über 16-Jährige
  • wenn der Anlass im Freien stattfindet (zB. im Wald, an einem Gewässer) und keine erwachsenen Personen verantwortlich sind
  • wenn die Rückfahrt nicht geplant ist (Zeit, Transport)
  • Vorsicht, wenn ein Fest in einer ‚sturmfreien Bude‘ stattfindet

Empfehlungen

  • Treffen Sie klare Abmachungen betreffend Nachhausekommen und Alkoholkonsum
  • Zeigen Sie die Folgen von möglichem Fehlverhalten auf
  • Seien Sie konsequent bei Nichteinhaltung von Abmachungen
  • Zeigen Sie Interesse am Freundeskreis Ihres Kindes
  • Bleiben Sie für Ihr Kind jederzeit erreichbar

Partys und Anlässe zu Hause

Unterstützen Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter mit klaren Regeln, wenn Ihr Kind ein Fest oder eine Party zu Hause organisiert!

  • übernehmen Sie die Verantwortung und die nötige Aufsicht!
  • verbieten Sie die Abgabe von Alkohol(auch Alcopops)
  • Machen Sie klar, dass Rauchen unerwünscht ist und Drogen verboten sind
  • Erlauben Sie in Ihrer Abwesenheit keine Partys zu Hause!
  • Machen Sie die Gäste auf die gesetzliche Nachtruhe ab 22:00 Uhr aufmerksam (d.h. sich in Zimmerlautstärke unterhalten, beim Verlassen der Wohnung Rücksicht auf AnwohnerInnen nehmen!)

Ausgangszeiten

Ausreichend Schlaf ist für Kinder und Jugendliche Grundvoraussetzung für die körperliche und geistige Entwicklung. Genügend Schlaf ist für die Gesundheit, das Wachstum und das Lernvermögen sehr wichtig. Der dazu benötigte Schlafbedarf ist jedoch nicht bei allen Jugendlichen gleich hoch.

Der durchschnittliche Schlaf-Bedarf bei Jugendlichen ist:

  • im Alter von 12 bis 13 Jahren ca. 9 bis 10 Stunden
  • ab dem 14. Lebensjahr ca. 8 bis 9 Stunden
  • Weitere wichtige Faktoren, welche bei der Regelung eine wichtige Rolle spielen, sind Aufstehzeiten, Schulweg, Schulbeginn, Nachhauseweg und persönliche Aktivitäten wie Sport, etc.

Eine wichtige Frage ist immer wieder, wann Kinder / Jugendliche nach dem Ausgang, respektive nach einer Party wieder zu Hause sein sollten. Dem Alter angemessene Limiten sind sinnvoll; es soll jedoch auch möglich sein, dass gemeinsam Ausnahmen ausgehandelt werden können. Aber Ausnahmen sollen Ausnahmen bleiben! Wenn Ihr Kind einen Verein besucht und z.B. bis 21:30 Uhr Training hat, kann es natürlich sein, dass an diesem Abend der Richtwert entsprechend angepasst wird.

Wir empfehlen Ihnen folgende Richtwerte:
unter der Woche, während der Schulzeit:

  • 12- bis 14-Jährige spätestens 20:30 Uhr
  • 15- bis 16-Jährige spätestens 21:30 Uhr

am Wochenende

  • 12- bis 14-Jährige spätestens 21:30 Uhr
  • 15- bis 16-Jährige spätestens 23:00 Uhr

Regeln zum Alkoholkonsum

Bei immer mehr und immer jüngeren Jugendlichen ist es in letzter Zeit üblich geworden, sich am Wochenende, und leider vermehrt nun auch unter der Woche zu betrinken. Da das Rauschtrinken für Kinder und Jugendliche in der Entwicklung sehr schädlich ist, sind Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte aufgerufen, auf das Konsumverhalten der Kinder und Jugendlichen Einfluss zu nehmen und den Konsum von Suchtmitteln jeglicher Art bis 16 Jahre zu untersagen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Auswirkungen und Spätfolgen von Suchtmittel-Konsum. Regeln Sie den Konsum für alle Familienmitglieder. Empfangen Sie Ihr Kind, wenn es nach dem Ausgang nachhause kommt oder lassen Sie sich kurz wecken. Ein Blick genügt, um zu sehen, ob es Ihrem Kind gut geht. Gleichzeitig wirkt diese Empfehlung präventiv, denn Ihr Kind wird darauf achten, nicht zu viel Alkohol zu trinken, wenn es Ihnen später noch gegenüber treten muss. Empfehlungen:

  • Kinder unter 16 Jahren: absolut kein Alkohol
  • ab 16 Jahren: bei 16-Jährigen kann manchmal an ausgewählten Anlässen (z.B. Familienfeiern) in kontrolliertem Rahmen Alkohol probiert werden. Für den Ausgang sollten die Eltern jedoch klare Regeln ausgehandelt werden: ob und wieviel er/sie trinken darf.

Gesetze: Insbesondere verboten ist die Abgabe von:

  • alkoholhaltige Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren
  • von Spirituosen oder verdünnten alkoholhaltigen Getränken auf der Basis von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ( Alcopops, Liköre )
  • alkoholhaltiger Getränke an Betrunkene

Taschengeld

Kinder und Jugendlichen lernen erst mit Geld umzugehen, wenn sie über ein regelmässiges kleines Einkommen verfügen können. Es ist sinnvoll, Taschengeld auszuzahlen und keine Bedingungen daran zu knöpfen. Einige Eltern geben ihrem Kind einen fixen Betrag pro Woche oder Monat, mit dem es verschiedene Dinge grundsätzlich selber bezahlen muss (z.B. Ausgang, Handygebühren, Kleider, usw.). Andere Eltern geben Ihrem Kind jeweils Geld für einen bestimmten Anlass (z.B. Kino, Konzert, Sportanlass, Kauf einer Hose, etc.) Berücksichtigen Sie auf jeden Fall das Alter und die Fähigkeiten Ihres Kindes, mit Geld umzugehen. Und achten Sie darauf, dass der Betrag auch in Ihr Familienbudget passt. Kinder und Jugendliche sollten nicht jederzeit und uneingeschränkt Geld erhalten. Es ist wichtig, dass sie lernen, Verantwortung zu übernehmen. Zeigen Sie Ihrem Kind klar auf, wofür das Geld NICHT bestimmt ist (z.B. um Alkohol, Zigaretten, etc.) zu kaufen. Taschengeld ist Verhandlungssache es muss zwischen Ihnen und Ihrem Kind ausgehandelt werden, für was das Taschengeld alles reichen muss Empfehlungen Wir empfehlen als reines Taschengeld , welches für Süssigkeiten, Ausgang, Zeitschriften, usw. gebraucht werden kann, folgende Variante: pro Klasse Fr. 1.—pro Woche ( oder Fr 4.--/ Monat ) z.B. 3. Klasse: Fr. 3.—pro Woche ( oder 12.-- / Monat ) z.B. 3. Oberstufe: Fr. 9.—pro Woche ( oder 36.-- / Monat )
Weitere Informationen finden Sie unter: asb-budget oder my money

Umgang mit dem Handy

Damit die Jugendlichen die Kosten im Griff haben, raten wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • beim Kauf empfiehlt es sich darauf zu achten, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter ein Natel mit einer Prepaid-Karte kauft
  • die Eltern können die Jugendlichen mit einem Beitrag unterstützen. Im Gegensatz zum Taschengeld empfiehlt es sich eine Gegenleistung in Form eines ‚Aemtlis‘ zu verlangen
  • Um die Kontrolle zu wahren, sollte die Prepaid-Karte immer zum gleichen Zeitpunkt aufgeladen werden ( z.B. Monatsanfang oder Monatsende )
  • Bezirk Höfe
  • Gemeinde Feusisberg
  • Gemeinde Freienbach
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